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   BSG, 05.11.1997 - 9 RV 10/96   

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https://dejure.org/1997,3127
BSG, 05.11.1997 - 9 RV 10/96 (https://dejure.org/1997,3127)
BSG, Entscheidung vom 05.11.1997 - 9 RV 10/96 (https://dejure.org/1997,3127)
BSG, Entscheidung vom 05. November 1997 - 9 RV 10/96 (https://dejure.org/1997,3127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenkasse - Kostenerstattung - Minderung - Erwerbsfähigkeit - Kriegsopfer - Hörgerät - Hörhilfe - Schwerhörigkeit

  • Judicialis

    BVG § 10 iVm § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 18 Abs. 4 S. 1
    Anspruch eines Beschädigten auf Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Sachleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 10/96
    In Anlehnung an die Rechtsprechung auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl dazu BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86 zum alten Recht; BSGE 73, 271, 273 ff = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; BSGE 77, 102, 106 f = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1; Schulin in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 1 Krankenversicherungsrecht, § 6 RdNrn 133 ff zum neuen Recht) ist auch im Versorgungsrecht ein Anspruch auf Kostenerstattung zu bejahen, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl dazu Urteil des Senats vom 9. April 1997 - 9 RV 23/95 -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und Verwaltungsvorschrift zum BVG, § 18 Nr. 3).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 10/96
    In Anlehnung an die Rechtsprechung auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl dazu BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86 zum alten Recht; BSGE 73, 271, 273 ff = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; BSGE 77, 102, 106 f = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1; Schulin in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 1 Krankenversicherungsrecht, § 6 RdNrn 133 ff zum neuen Recht) ist auch im Versorgungsrecht ein Anspruch auf Kostenerstattung zu bejahen, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl dazu Urteil des Senats vom 9. April 1997 - 9 RV 23/95 -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und Verwaltungsvorschrift zum BVG, § 18 Nr. 3).
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RV 23/95

    Ausstattung mit Personal Computer im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 10/96
    In Anlehnung an die Rechtsprechung auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl dazu BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86 zum alten Recht; BSGE 73, 271, 273 ff = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4; BSGE 77, 102, 106 f = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1; Schulin in Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 1 Krankenversicherungsrecht, § 6 RdNrn 133 ff zum neuen Recht) ist auch im Versorgungsrecht ein Anspruch auf Kostenerstattung zu bejahen, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl dazu Urteil des Senats vom 9. April 1997 - 9 RV 23/95 -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen und Verwaltungsvorschrift zum BVG, § 18 Nr. 3).
  • BSG, 04.10.1984 - 9a RVi 1/84

    Heilbehandlung - Erstattungsverfahren - Aufwendungsersatz - Sachleistung

    Auszug aus BSG, 05.11.1997 - 9 RV 10/96
    Der rechtswidrigen Ablehnung ist der Fall gleichzustellen, daß die Verwaltungsbehörde die Gewährung der Sachleistung auch bei rechtzeitiger Antragstellung verweigert hätte (für das Versorgungsrecht s BSG SozR 3100 § 18 Nr. 9).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VS 1/01 R

    Überkreuzspende - Lebensorganspende - Nierentransplantation - Ehepaare - Schweiz

    Solche Umstände sind - wie im Krankenversicherungsrecht - insbesondere dann anzunehmen, wenn die Behörde eine Sachleistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl hierzu auch § 13 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch und BSG SozR 3-3100 § 18 Nr. 4 S 11 mwN; zur rechtswidrigen Verweigerung der Leistung bei rechtzeitiger Antragstellung siehe auch BSG SozR 3100 § 18 Nr. 9 S 24; Urteile LSG Schleswig-Holstein vom 18. November 1996 - L 2 V 36/96 - LSG Rheinland-Pfalz vom 4. April 2001 - L 4 VG 2/00 - LSG Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2002 - L 7 V 5/02 -, in JURIS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    In Anlehnung an die Rechtsprechung auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. dazu BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86; BSGE 73, 271, 273 ff.; BSGE 77, 102, 106 f.) ist auch im Versorgungsrecht ein Anspruch auf Kostenerstattung zu bejahen, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (BSG 05.11.1997 - 9 RV 10/96 - SozR 3- 3100 § 18 Nr. 4; BSGE vom 09.04.1997- 9 RV 23/95 - SozR 3 - 3100 § 11 Nr. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.11.2017 - L 6 VS 3520/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Hilfsmittelversorgung - Erstattung der Kosten für

    Grundsätzlich gibt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 18 BVG die auch materiell-rechtlich zutreffende Auslegung des § 18 BVG wieder, weswegen sie in der Rechtsprechung herangezogen wird (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 5. November 1997 - 9 RV 10/96 -, juris, Rz. 13).

    Im Rahmen dieser Fallgruppe bejaht die Rechtsprechung unvermeidbare Umstände im Sinne von § 18 Abs. 4 Satz 1 BVG zunächst immer dann, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 5. November 1997, a.a.O.) oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 9. April 1997 - 9 RV 23/95 -, juris, Rz. 14).

    Ein Eilfall im Sinne eines Notfalls (BSG, Urteil vom 5. November 1997 - 9 RV 10/96 - juris, Rz. 14) lag ebenfalls nicht vor, da er nach der Verordnung im Mai 2013 noch bis Januar 2014 zur Versorgung zuwarten konnte, zumal der Kläger trotz der seit Jahrzehnten bestehenden Hörminderung bislang ohne Hörhilfen zurecht gekommen war.

  • BSG, 11.11.2004 - B 9 V 3/03 R

    Sachleistung - Kostenerstattung - Maß des Notwendigen - Wirtschaftlichkeitsgebot

    Solche Umstände sind - wie auch im Krankenversicherungsrecht - insbesondere dann anzunehmen, wenn die Behörde eine Sachleistung zu Unrecht abgelehnt hat (vgl Senatsurteile vom 10. Dezember 2003 - B 9 VS 1/01 R -, SozR 4-3100 § 18 Nr. 1 mwN, und - B 9 V 12/02 R -, SGb 2004, 233; SozR 3-3100 § 13 Nr. 2) bzw wenn von vornherein feststand, dass die Sachleistung (zu Unrecht) abgelehnt werden soll (Senatsurteil vom 5. November 1997, SozR 3-3100 § 18 Nr. 4).
  • LSG Sachsen, 13.12.2001 - L 1 V 5/01

    Erstattung der Kosten für die Instandsetzung einer Unterschenkelprothese

    Im Versorgungsrecht ist der Anspruch auf Kostenerstattung auch zu bejahen, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 09. April 1997, Az: 9 RV 23/95; Urteil vom 05. November 1997, Az: 9 RV 10/96 = SozR 3-3100 § 18 Nr. 4).

    Der rechtswidrigen Ablehnung ist der Fall gleichzustellen, dass die Verwaltungsbehörde die Gewährung der Sachleistung auch bei rechtzeitiger Antragstellung verweigert hätte (BSG SozR 3100, § 18 Nr. 9; BSG, Urteil vom 05. November 1997, a.a.O.).

    R. wäre es unbenommen geblieben, gemäß § 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG) eine Untätigkeitsklage zu erheben, wenn eine Verwaltungsentscheidung nicht in angemessener Frist ergeht (vgl. BSG, Urteil vom 05. November 1997, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 6 VS 676/17
    Grundsätzlich gibt die VV die auch materiellrechtlich zutreffende Auslegung des § 18 BVG wieder, weswegen sie in der Rechtsprechung herangezogen wird (BSG, Urteil vom 5. November 1997 - 9 RV 10/96 -, juris, Rz. 13).

    Im Rahmen dieser Fallgruppe bejaht die Rechtsprechung unvermeidbare Umstände im Sinne von § 18 Abs. 4 Satz 1 BVG zunächst immer dann, wenn die Verwaltungsbehörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 5. November 1997, a.a.O.) oder eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt hat (BSG, Urteil vom 9. April 1997 - 9 RV 23/95 -, juris, Rz. 14).

    Ein Eilfall im Sinne eines Notfalls (BSG, Urteil vom 5. November 1997 - 9 RV 10/96 - juris, Rz. 14) lag ebenfalls nicht vor, da der Kläger ohne Weiteres mit der Versorgung hätte zuwarten können, weil er mit Hörgeräten versorgt und diese nicht defekt waren.

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 V 11/98 R

    Kriegsopferversorgung - Hörgerät- anerkannter Gesundheitsschaden -

    Sie ist daher kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (vgl hierzu Fehl: Zur Anwendbarkeit des § 48 Abs. 1 SGB X auf Verwaltungsakte ohne Dauerwirkung, SGb 1989 S 371; Thelen, Zum Begriff des Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung, DAngVers 1984, S 381, 386; vgl hierzu auch BSG SozR 3-3100 § 18 Nr. 4 S 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2002 - L 7 V 5/02

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme von Wahlleistungen

    Dahinstehen kann, ob der Kläger im Dezember 1997 wegen unvermeidbarer Umstände vor Antritt der Krankenhausbehandlung an einer Inanspruchnahme der Krankenkasse oder des Beklagten gehindert gewesen ist (vgl. zum Begriff "unvermeidbare Umstände" BSG, Urteil vom 27.04.1989, 9 RV 9/88; Urteil vom 04.10.1984, 9a RVi 1/84; Urteil vom 05.11.1997, 9 RV 10/96).
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - L 2 V 60/01

    Kriegsopferversorgung - Hilfsmittelversorgung - elektrischer Rollstuhl mit einer

    Es kann deshalb dahinstehen, ob die besonderen Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Inanspruchnahme von Kostenerstattung anstelle der im Regelfall vorgesehenen Sachleistung - gemäß § 18 BVG werden die Leistungen nach den §§ 10 bis 24a als Sachleistungen erbracht, soweit sich aus diesem Gesetz oder dem neunten Buch Sozialgesetzbuch nichts anderes ergibt - im Ausnahmefall möglich ist ( vgl. dazu BSG , Urt. vom 5. November 1997 - Az: 9 RV 10/96 - mit weiteren Nachweisen zur Rspr. und Literatur).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5 V 10/03
    In Anlehnung an die Rechtsprechung auf dem Gebiet der gesetzlichen Krankenversicherung ist aber auch im Versorgungsrecht ein Anspruch auf Kostenerstattung gem § 18 Abs. 4 BVG zu bejahen, wenn u.a. eine beantragte Leistung zu Unrecht abgelehnt worden ist (vgl BSG SozR 3-3100 § 18 Nr. 4 m.w.N.).
  • SG Hildesheim, 12.05.2006 - S 7 V 7/01
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2009 - L 10 V 13/05
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